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Individuelle Vergütungsvereinbarung

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung (pauschal oder stundenweise) abzuschliessen. Obwohl die Gebührenreglung des RVG dadurch nicht unterlaufen werden darf (§49b BRAO), kann dies für den Mandanten im Einzelfall, beispielsweise in aussergerichtlichen Tätigkeiten, von wirtschaftlichen Vorteil sein.

Eine solcheVergütungsvereinbarung schlage ich Ihnen dort, wo es sinnvoll ist, gerne vor.