Als Rechtsanwalt mit zwei Staatsexamina ist man Volljurist, zum Richteramt befähigt und daher in der Lage, sich mit jedem rechtlichen Thema auseinander zu setzen.
Ich bearbeite grundsätzlich alle Rechtsgebiete. Die hier speziell benannten Rechtsgebiete stellen nur eine kleine Auswahl dar.
Sie wissen nicht, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt ? Kein Problem, dies besprechen wir gerne im Rahmen eines Termins.