ARBEITSRECHT

Das individuelle Arbeitsrecht regelt allgemein das Verhältnis des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht sind Themen wie Betriebsrat oder Tarifvertrag wichtige Schlagworte.

Das arbeitsrechtliche Mandat umfasst im Überblick:

– für Arbeitgeber :

Verfassen, Zustellung und/oder Überprüfung einer Kündigung auf Rechtswirksamkeit

Prüfung der Verwendbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln

– für Arbeitnehmer :

Hilfestellung bei Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag)

Prüfung und ggf. Einreichung einer Kündigungschutzklage

Prüfung und ggf. Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche (Abfindung, Urlaub, Teilzeit)

Beratung bei Einrichtung oder nach Wahl eines Betriebrats – Schulung desselben in Kooperation mit einem spezialisierten Anwalt

Anknüpfung nach Verlust des Arbeitsplatzes  an das Sozialrecht (ALG I, SGB II)