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Das individuelle Arbeitsrecht regelt allgemein das Verhältnis des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht sind Themen wie Betriebsrat oder Tarifvertrag wichtige Schlagworte.

Das arbeitsrechtliche Mandat umfasst im Überblick:

– für Arbeitgeber :

Verfassen, Zustellung und/oder Überprüfung einer Kündigung auf Rechtswirksamkeit

Prüfung der Verwendbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln

– für Arbeitnehmer :

Hilfestellung bei Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag)

Prüfung und ggf. Einreichung einer Kündigungschutzklage

Prüfung und ggf. Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche (Abfindung, Urlaub, Teilzeit)

Beratung bei Einrichtung oder nach Wahl eines BetriebratsSchulung desselben in Kooperation mit einem spezialisierten Anwalt

Anknüpfung nach Verlust des Arbeitsplatzes  an das Sozialrecht (ALG I, SGB II)