Das individuelle Arbeitsrecht regelt allgemein das Verhältnis des Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber. Im Kollektivarbeitsrecht sind Themen wie Betriebsrat oder Tarifvertrag wichtige Schlagworte.
Das arbeitsrechtliche Mandat umfasst im Überblick:
– für Arbeitgeber :
Verfassen, Zustellung und/oder Überprüfung einer Kündigung auf Rechtswirksamkeit
Prüfung der Verwendbarkeit arbeitsvertraglicher Klauseln
– für Arbeitnehmer :
Hilfestellung bei Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung/Aufhebungsvertrag)
Prüfung und ggf. Einreichung einer Kündigungschutzklage
Prüfung und ggf. Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche (Abfindung, Urlaub, Teilzeit)
Beratung bei Einrichtung oder nach Wahl eines Betriebrats – Schulung desselben in Kooperation mit einem spezialisierten Anwalt
Anknüpfung nach Verlust des Arbeitsplatzes an das Sozialrecht (ALG I, SGB II)