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Beratungshilfe

Der Staat gewährt Rechtssuchenden, deren Vermögen zur Zahlung eines Rechtsanwalts nicht ausreicht, Unterstützung. Zu diesem Zweck stellen die Amtsgerichte einen Beratungsschein aus, mit dem Sie dann zu mir kommen können. Beim zuständigen Amtsgericht weisen Sie Ihren Anspruch auf einen Beratungshilfeschein durch Belege über Ihr Einkommen, Wohnkosten und evtl. Unterhaltspflichten nach.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Wenn Ihr Vermögen zur Führung eines gerichtlichen Rechtsstreits nicht ausreicht, gewährt der Staat Ihnen Prozesskostenhilfe. Über den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe entscheidet das zuständige Gericht. Je nach Ihrer konkreten wirtschaftlichen Situation wird Ihnen im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten entweder eine Ratenzahlung auferlegt oder die Kosten werden von der Landeskasse übernommen.