Ein Rechtsanwalt, der sich nicht fortbildet, schadet früher oder später seinem Mandanten.
Um dies zu verhindern, ist eine ständige Weiterbildung für den Rechtsanwalt unerlässlich.
Neben dem ständigen Austausch mit richterlichen, anwaltlichen oder behördlichen Kollegen, der kontinuierlichen Recherche aktueller Rechtsprechung und Sichtung einschlägiger Literatur ist der Besuch klassischer Fortbildungsveranstaltungen für die Arbeit elementar.
Bisherige Veranstaltungen :
„Die professionelle Vergütungsvereinbarung unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung insbesondere zur Geschäftsgebühr und zur Vergütungsvereinbarung“
05.12.2012 RAK Düsseldorf
Teilnahme am „13. Kölner Sozialrechtstag Perspektiven der pflegerischen Versorgung in Deutschland“ (Link)
19.02.2015 Universität zu Köln