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Das Strafrecht regelt das Verhältnis des Bürgers zum Staat im Zusammenhang mit einer (möglichen) Straftat.

 – Strafrecht als Beschuldigter/Angeklagter

Der Anwalt im Strafverfahren als Verteidiger  soll die Rechte des Beschuldigten oder Angeklagten wahren und wahrnehmen. Es empfiehlt sich, bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren einen Verteidiger einzuschalten. Denn nur diesem wird auf Antrag Akteneinsicht gewährt,  d.h. er erhält die Akte durch die Staatsanwaltschaft (StA) und kann beurteilen, was Grundlage der Ermittlungen ist.

Sollte bereits Anklage erhoben sein und sogar der Verhandlungstermin anstehen, ist es immer noch möglich, einen Verteidiger zu beauftragen.

In vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen kann der Verteidiger auch als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt werden.

– Strafrecht als Opfer

Das Opfer einer Straftat kann unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkläger im Prozess zugelassen werden. Hierbei können seine Rechte ebenfalls durch einen Anwalt wahrgenommen werden. Dieser wird unter bestimmten Voraussetzungen aus der Staatskasse finanziert. Insbesondere wenn Schadensersatzforderungen oder Herausgabeansprüche im Raum stehen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwalts.

 – Strafrecht als Zeuge

Auch der Zeuge kann und sollte je nach Fallgestaltung die Dienste eines Anwalts im Vorfeld oder als Zeugenbeistand in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn der Zeuge sich nicht sicher ist, ob gegen ihn oder seine Angehörigen aufgrund einer Aussage ermittelt werden kann, sollte er um anwaltlichen Rat suchen, um zu entscheiden, ob die Aussage verweigert wird.