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Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt grundsätzlich die Höhe der Bezahlung des Rechtsanwaltes.

Dieses legt anhand des Streit- oder Gegenstandswertes entweder bestimmte Beträge oder einen Betragsrahmen fest, innerhalb der dessen der Rechstanwalt seine Gebühren ermittelt. Hierbei berücksichtigt er auch den Umfang und die Schwierigkeit einer Sache. Ohne weitere Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandanten gilt zur Abrechung automatisch das RVG.